Satzung
Vereinslokal :
Jedes Gasthaus, des a Augustiner-Bier hat..
Sitzungen:
jeden 2. Monat
Mitgliedsbeitrag :
3 Euro pro Sitzung
Strafe :
bei unentschuldigtem Fernbleiben = 10 Euro
Mitglieder :
Es werden max. 20 Mitglieder aufgenommen
Aufnahmeprüfung :
ab 22:00 Uhr ( Kandidat muss von anderen Mitgliedern warmgetrunken werden um Verletzungsgefahr wie z. B. Schluckmuskelfaserriss zu verhindern ) muß der Anwerter innerhalb von 2 Minuten 2 Halbe Augustiner Edelstoff trinken. In der darauffolgenden halben Stunde darf er sich nicht übergeben, ansonsten zählt die Prüfung als nicht bestanden.
Wahlen :
Präsident , Kassierer und Schriftführer werden jedes Jahr an der Weihnachtsfeier gewählt.